CBD Öle sollen ungeniessbar werden

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CBD Öle sollen ungeniessbar werden

Ende September 2022 ist die Übergansfrist einer Allgemeinverfügung der Anmeldestelle Chemikalien abgelaufen, die CBD Öle zukünftig ungeniessbar machen soll. Zum aktuellen Zeitpunkt sind CBD Öle in der Schweiz nicht als Nahrungsergänzung oder Heilmittel zugelassen. Die meisten Öle werden in Form von Duftölen in den Verkehr gebracht. Um zu verhindern, dass diese oral eingenommen werden, muss zukünftig durch die Produzenten ein Vergällungsmittel beigegeben werden. 

Ist CBD Öl mit Vergällungsmittel ungeniessbar?

Gemäss der Allgemeinverfügung darf CBD-haltiges Duftöl nur noch in Verkehr gebracht oder an Konsumentinnen oder Konsumenten abgegeben werden, wenn es ein Vergällungsmittel in geeigneter Konzentration enthält, um eine missbräuchliche orale Einnahme zu verhindern. Dieses Vorgehen ist ähnlich wie beim Brennsprit, bei dem ebenfalls durch Vergällungsmittel verhindert werden soll, dass dieser als Alkohol missbraucht wird. Alkohol wird jedoch in der Regel in beträchtlichen Mengen konsumiert, während beim CBD Öl oftmals nur wenige Tropfen missbräuchlich eingenommen werden. Es ist daher fraglich, ob durch die Beigabe von Vergällungsmittel tatsächlich eine orale Einnahme verhindert werden kann.

Müssen alle CBD Öle Vergällungsmittel enthalten?

Die Allgemeinverfügung bezieht sich auf CBD Duftöle bzw. chemische Produkte, die CBD enthalten und unter den Vorgaben des Chemikalienrechts in den Umlauf gebracht werden. Daneben gibt es auch CBD Öle, die als Kosmetik zur Hautpflege verkauft werden. Diese CBD Öle sind von der Allgemeinverfügung nicht betroffen und dürfen weiterhin ohne die Zugabe von Vergällungsmittel abgegeben werden. Es wäre daher möglich, dass sich die missbräuchliche Einnahme von CBD Öl vermehrt auf diese Produkte verlagern wird.

Quellen:

Missbräuchliche Nutzung – Die meisten CBD-Öle sollen ungeniessbar werden | Tages-Anzeiger (tagesanzeiger.ch)

BBl 2022 668 - Allgemeinverfügung der Anmeldestelle Chemikalien zum Inverkehrbringen von CBD-haltigem Duftöl, gestützt auf Artikel 10 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit Artikel 1 Absätze 1-3 PrSG (admin.ch)


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